ISRC-Codes
ISRC-Codes sind 12-stellige Datensätze, die beim Mastern einer Audio-CD in den Subcode der Tracks geschrieben werden (können). ISRC-Codes können aber auch in die ID3 TAGS von MP3-, AAC-, OGG und auch Wave- oder Aiff-Files geschrieben werden, obwohl fraglich ist, ob das einen praktischen Nutzen hat. Es gibt nämlich derzeit keinen Standard für das automatische Auslesen dieser Daten z. B. durch Online-Musikdienste oder Rundfunganstalten.
Das gilt auch für die Metadaten in BWF Files (Broadcast Wave Format), in denen man in einem Kommentarfeld ISRC-Codes eintragen könnte, was aber kaum mehr als die Funktion einer Notiz erfüllt. Man kann also davon ausgehen, dass ISRC-Codes nur aus dem Subcode auf optischen Datenträgern automatisch ausgelesen werden können und zu separaten Audiodateien (ob MP3, M4A, OGG, WAV oder AIF) am besten in zusätzlicher Schriftform übermittelt werden sollten.
Struktur und Funktion der ISRC-Codes
ISRC ist die Abkürzung für International Standard Recording Code. Jeder Track – ob Original-Album-Track, Single-Version, Remix o. ä. – bekommt eine eigene "Nummer", mit der er eindeutig identifiziert werden kann. Wiedergabesysteme in z. B. Rundfunkanstalten sollten in der Lage sein, diesen Subcode während der Wiedergabe des Tracks zu lesen und automatisch in die Sendeliste zu übernehmen, um damit eine präzise Abrechnung der Tantiemen (in Deutschland über die GEMA) und der Leistungsrechte der Interpreten (in Deutschland über die GVL) zu gewährleisten. Ob dieses System reibungslos arbeitet, steht auf einem anderen Blatt.
Ein ISRC-Code hat folgendes Format - hier an einem Beispiel erläutert: DE-B74-12-05-113
DE (für Deutschland)
B74 (Beispiel für einen Erstinhaberschlüssel)
12 (könnte die Jahreszahl der Produktion 2012 repräsentieren)
05 (könnte den Monat Mai repräsentieren)
113 (eine beliebige ggf. fortlaufende Nummer)
Die ersten 5 Stellen bezeichnen die Firma, die den ISRC-Code vergeben hat und sind demzufolge nicht frei wählbar. Die letzten 7 Stellen sind dagegen frei wählbar, wobei es die Empfehlung gibt, zumindest das Produktionsjahr in der o. g. Weise anzugeben. Da ISRC-Codes auch rüclwirkend für alle Produktionen nach 1940 vergeben werden können, wird dieses System spätestens im Jahr 2040 überholt sein, da die Jahreszahl nur zweistellig dargestellt werden kann.
Da Radiosender (auch Internet) zunehmend auch MP3-Files senden, in deren Subcode keine ISRC-Codes enthalten sein können, muss man in dem Falle den Sendeanstalten die ISRC-Codes schriftlich übermitteln und sich darauf verlassen, dass diese "manuell" in die Sendelisten übernommen werden.
ISRC-Codes können nur von Produktionsfirmen (CD-Labels, Verlage, Studios etc.) vergeben werden, die über einen sog. Erstinhaberschlüssel verfügen (siehe oben). Wie man einen solchen Erstinhaberschlüssel erhalten kann, können Sie über den Bundesverband der Musikindustrie (ifpi.de) im Erfahrung bringen.
Wichtig in dem Zusammenhang:
Wenn Sie selber keine Produktionsfirma (Label, Verlag o. ä.) betreiben, können Sie auch ISRC-Codes einer Produktionsfirma verwenden, die mit Ihrer Produktion eigentlich nichts zu tun hat. Es spielt in der Praxis keine Rolle, ob die Daten, die in einem ISRC-Code verwendet werden, exakt die an der Produktion beteiligte Firma, das Produktionsjahr etc. beinhalten. Entscheidend ist die Einmaligkeit der Zeichenfolge und die genaue Übereinstimmung mit den Angaben, die allen Beteiligten bekannt sind (Autoren, Produzenten, Inhaber des Erstinhaberschlüssels etc.). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass bei einer Abrechnung von Tantiemen oder Lizenzen eine exakte Zuordnung des ISRC-Codes zu den Rechteinhabern möglich ist.
© 2012 by W. Fiedler